Hierbei ging es um das Vorhaben eines Vermieters, in einer Wohnung den Heizkostenverteiler sowie Wasserzähler austauschen lassen. Das sollte tagsüber an einem Werktag geschehen. Der betroffene Mieter lehnte das allerdings mit der Begründung ab, dass er berufstätig sei. Vor 18.00 Uhr sei er nicht bereit, die Arbeiten durchführen zu lassen.

Vor dem Amtsgericht Lichtenberg hatte er damit aber keinen Erfolg. Denn die Richter sahen im hier vorgesehenen Austausch eine Bagatellmaßnahme, die vormittags und nachmittags zu dulden ist. Es genüge, wenn Vermieter ihren Mietern dies mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich ankündigen. Ist der Mieter selbst verhindert, ist es ihm in solchen Fällen zumutbar, einen Dritten einzuschalten (Az. 18 C 366/13).

Wohnbau Brehm GmbH

Tel.: 0911 / 95 41 60

 

Fax: 0911 / 95 41 612

 

a.brehm@wohnbau-brehm.de

Diese Webseite verwendet Cookies. Wenn Sie unsere Seiten besuchen, erklären Sie sich hiermit einverstanden.
Weitere Informationen Ok