Eine abgeschlossene Haustüre schützt besser vor Einbrechern. Trotzdem ist es nicht erlaubt, in Mehrfamilienhäusern die Tür zu verschließen. Grund: Im Notfall kann das für die Hausbewohner zur Falle werden. 
Ein entsprechendes Urteil hat jetzt das Landgericht Frankfurt am Main gefällt (Az.: 2-13 S 127 / 12).
Demnach behindert eine verschlossene Haustür den Fluchtweg und kann die Bewohner in Gefahr bringen wenn sie den Schlüssel nicht gleich zur Hand haben. Der Schutz von Leben und Gesundheit ist wichtiger als das sicherheitsbedürfnis der Bewohner, befanden die Richter.

Eine Alternative kann laut der Experten des Magazins NJW Spezial der Einbau einer Tür mit Panikschloss sein. Die lässt sich von außen verschließen und hindert Unbefugte damit am Zutritt zum Haus. Von innen geht sie jedoch auch ohne Schlüssel auf. Damit sei eine ungehinderte Flucht möglich.

"Nürnberger Nachrichten am 02.09.2015" 

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