Bundesmeldegesetz ab 01.11.2015.

zum 01.11.2015 ersetzt das Bundesmeldegesetz die bisherigen Meldegesetze der Länder. Eine der damit einhergehenden Änderungen betreffen auch die Vermieter bzw. alle die einer Person Wohnraum zur Verfügung stellen. 
Zukünftig muss bei der Anmeldung eine sog. Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt werden. Diese muss der-/diejenige ausstellen, welche/r Wohnraum zur Verfügung stellt. Nebem dem klassischen Vermieter der eine Wohnung vermietet kann dies jeder sein, der einer anderen Person eine Wohnung zur Verfügung stellt. Bitte beachten Sie hierbei, dass Wohnung im Sinne des Meldegesetzes jeder umschlossene Raum sein kann, der zum Wohnen geeignet ist.

Bei einem Auszug aus einer Wohnung muss dies nur erfolgen, wenn der/die Betroffne ins Ausland verzieht oder es sich um eine Nebenwohnung handelt.

Die Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Vermieters
  • Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum
  • die Anschrift der Wohnung
  • die Namen der meldepflichtigen Person

"Schreiben der Stadt Nürnberger -Einwohnermeldeamt- vom 01.09.2015"

Wohnbau Brehm GmbH

Tel.: 0911 / 95 41 60

 

Fax: 0911 / 95 41 612

 

a.brehm@wohnbau-brehm.de

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